Hier, ein kurzer Rundgang durch mögliche Steuerbaustellen:
Müssen für meine Leistungen Bauabzugssteuern vom Leistungsempfänger einbehalten werden?
Oder muss ich diese bei der Zahlung einer Eingangsrechnung einbehalten?
Falls ja, kann dies verhindert werden? Wie beantrage ich eine Freistellungsbescheinigung
für Bauleistungen nach § 48 EStG, um ein bürokratisches Verfahren zu vermeiden?
Muss ich die Umsatzsteuer auf meiner Rechnung ausweisen?
Muss ich als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer abführen?
Was passiert eigentlich, wenn ein Baustellenfahrzeug mehr als 6 bzw. 12 Monate im Ausland steht?
Was ist steuerlich zu beachten, wenn ich Sicherheitsleistung bei der Aufnahme von Fremdkapital erbringe?
Wie ist eine Sicherungsübereignung für die Finanzierung umsatzsteuerlich zu beurteilen?
Welche steuerlichen Risiken bergen unfertige Leistungen sowie erhaltene und geleistete Anzahlungen?
Wann darf ich unsichere oder uneinbringliche Forderungen abschreiben?
Und wann darf ich die dafür abgeführte Umsatzsteuer korrigieren?
Anlage- oder Umlaufvermögen – worin liegt der feine Unterschied?