Schnellinformation und wie Sie vorgehen sollten
Wir begleiten Sie professionell und mit Jahrzehnten an Erfahrung im Steuerstrafrecht bei jedem Schritt
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Wir stehen Wir stehen an Deiner Seite, wenn es um Selbstanzeigen, steuerliche Nacherklärungen oder die Verteidigung in komplexen Ermittlungs- und Fahndungsverfahren geht. Unser Ziel ist es, nicht nur zu reagieren, sondern aktiv Lösungen zu gestalten, die Dich nachhaltig entlasten und Sicherheit schaffen.
Das beschreibt Nadine Oberherr. Als Steuerberaterin mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Steuerstrafrecht, zuletzt bei Flick Gocke Schaumburg (FGS), begleitet sie besonders anspruchsvolle Verfahren mit dem Fokus auf Aufarbeitung, Kommunikation und Konfliktlösung. Ihr Anspruch: Komplexe steuerliche Sachverhalte so zu führen, dass sie steuerlich, rechtlich und menschlich tragfähig sind. Dabei bringt sie nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch Ruhe und Klarheit in herausfordernde Situationen. Für absolut herausragende Lösungen, die Bestand haben.
„Jeder Fall im Steuerstrafrecht ist einzigartig. Unser Ziel ist nicht nur, Verfahren zu lösen, sondern Strukturen zu schaffen, die Dich langfristig schützen.“
Unser Ansatz verbindet fachliche Exzellenz mit einem klaren, strukturierten Vorgehen und einem hohen Maß an Empathie.
Denn hinter jeder steuerstrafrechtlichen Fragestellung stehen Menschen, Unternehmen und oftmals auch familiäre oder
wirtschaftliche Verflechtungen, die Fingerspitzengefühl erfordern.
Wenn bei Dir bereits „Post vom Finanzamt“ vorliegt, ist häufig entscheidend, wie du in den ersten Schritten reagierst.
Gerade ein Schätzungsbescheid
muss sauber eingeordnet werden – fachlich, fristgerecht und ohne unnötige Nebenbaustellen.
Unser Anspruch ist es, Transparenz zu schaffen, Risiken realistisch einzuschätzen und gemeinsam mit Dir einen Weg zu finden, der sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich tragfähig ist. Dabei legen wir größten Wert auf eine frühzeitige, strategische Kommunikation mit den beteiligten Behörden – um Lösungen zu erzielen, bevor Verfahren eskalieren.
In der Praxis beginnt Eskalation oft nicht „über Nacht“, sondern über Prüfungsdruck und Datenabgleiche. Wenn eine Betriebsprüfung (Außenprüfung) ansteht oder bereits läuft, ist die Struktur der Kommunikation entscheidend – genauso wie ein sauberer Datenraum und eine klare Storyline. Ähnlich gilt das bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung:
Was zunächst wie ein „USt-Thema“ wirkt, kann schnell in Richtung Bußgeld/Strafrecht kippen, wenn Daten und Erklärungen nicht konsistent sind.
Steuerstrafrechtliche Beratung erfordert nicht nur juristisches Wissen, sondern auch Erfahrung in der Verhandlung und Vermittlung.
Wir führen Gespräche auf Augenhöhe – mit Ermittlungsbehörden, Betriebsprüfern oder Strafverfolgungsstellen – und behalten dabei stets das Ziel im Blick: eine faire, klare und nachhaltige Lösung für Dich.
Unsere Erfahrung aus komplexen Verfahren, teilweise über viele Jahre laufend und mit Streitwerten in Millionenhöhe,
bildet die Grundlage für unsere Arbeit. Präzision, Ruhe und Verlässlichkeit sind dabei unsere Leitlinien.
Wenn es bereits konkret geworden ist (z.B. Schreiben der Straf- und Bußgeldstelle oder ein Fahndungsbezug), ist das Timing und die Kommunikation besonders sensibel. Dann hilft dir zur Orientierung auch: Was tun, wenn Post von der Steuerfahndung oder der Straf- und Bußgeldstelle kommt?
Und wenn das Thema Selbstanzeige bereits „auf dem Tisch“ liegt: Entscheidend ist nicht nur die Idee, sondern die vollständige, belastbare Aufarbeitung. Sobald die Behörde die Vollständigkeit anzweifelt, wird es kritisch – hier sehr praxisnah: Was tun, wenn die Straf- und Bußgeldstelle eine Selbstanzeige für unvollständig hält?
Ein typischer Trigger im E-Commerce: Plattform- oder Zahlungsdaten liegen der Finanzverwaltung bereits vor – und passen nicht zu dem,
was erklärt wurde. Wenn du genau diese Konstellation hast, ist hier die passende Einordnung:
Was tun, wenn gemeldete Plattformumsätze (Amazon, eBay, PayPal & Co.) nicht mit der Steuererklärung übereinstimmen?
Wir verstehen E-Commerce nicht nur aus steuerlicher Sicht, sondern auch technisch:
automatisierte Buchhaltungsprozesse, Plattformdaten, OSS-Registrierungen und Datenschnittstellen gehören für uns zum Alltag.
In dieser Kombination aus Steuerstrafrecht und E-Commerce liegt unsere besondere Stärke. Wir analysieren nicht nur,
was schiefgelaufen ist, sondern auch warum – und wie sich Strukturen künftig sicher, effizient und compliant gestalten lassen.
Darüber hinaus beraten wir Dich bei der Kommunikation mit den Behörden, begleiten Verhandlungen über tatsächliche Verständigungen
und vertreten Dich in Betriebsprüfungen und Steuerfahndungsverfahren. Unser Ziel ist es, Risiken zu minimieren und Vertrauen
wiederherzustellen – durch Klarheit, Sorgfalt und lösungsorientiertes Handeln.
„Digitaler Handel ist schnell, aber steuerliche Sorgfalt braucht Zeit. Wir schaffen Strukturen, die auch dann funktionieren, wenn Algorithmen Fehler machen.“
Im E-Commerce trifft steuerliches Risiko auf digitale Komplexität. Steuerstrafrecht im Onlinehandel betrifft alle Fälle, in denen steuerliche Pflichten – etwa Umsatzsteuererklärungen, OSS-Registrierungen oder grenzüberschreitende Meldungen – fehlerhaft, verspätet oder unvollständig sind. Wir helfen, solche Sachverhalte korrekt aufzuarbeiten und rechtssicher zu lösen.
Ein Steuerstrafverfahren kann entstehen, wenn Finanzbehörden Unstimmigkeiten in der Buchführung, bei Umsatzsteuererklärungen oder OSS-Meldungen feststellen. Auch automatisierte Plattformdaten können Auslöser sein. Wir beraten Dich präventiv, begleiten Betriebsprüfungen und übernehmen die strategische Kommunikation mit Finanzamt oder Steuerfahndung.
Die Selbstanzeige (§ 371 AO) bietet die Möglichkeit, steuerliche Versäumnisse freiwillig nachzumelden und Straffreiheit zu erlangen – allerdings nur unter engen Voraussetzungen und vor Beginn eines Ermittlungsverfahrens. Wir erstellen und begleiten Selbstanzeigen im E-Commerce professionell und vertraulich, damit alle steuerlichen Angaben vollständig und korrekt erfolgen.
Wichtig sind saubere Prozesse und digitale Compliance. Wir unterstützen Dich beim Aufbau von automatisierten Buchhaltungsstrukturen, bei der OSS-Registrierung, der Umsatzsteueroptimierung und der regelmäßigen Prüfung steuerlicher Pflichten. So minimierst Du Risiken und vermeidest steuerstrafrechtliche Konsequenzen.
Weil wir beides verbinden: tiefes Fachwissen im Steuerstrafrecht und digitale Kompetenz im E-Commerce. Unsere Erfahrung aus komplexen Verfahren, internationale Betriebsprüfungen und technische Expertise schaffen Sicherheit – für Unternehmen, Onlinehändler und Plattformbetreiber gleichermaßen.
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