Steuerberater wechseln

Wann kann ich den Berater wechseln?


  • Grundsätzlich jederzeit, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.


Wie werden die Steuerunterlagen übergeben?


  • Der alte Steuerberater ist verpflichtet einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen.

  • Daten müssen übermittelt werden.

  • Der alte Berater kann Unterlagen einbehalten, sofern noch offene Forderungen bestehen.

Welche Unterlagen benötigen wir?


  • Jahresabschlüsse mindestens der letzten drei Jahre.

  • Kontennachweise und Anlagespiegel.

  • Aufstellung offene Posten bei Kunden/Lieferanten.

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen.

  • Arbeitsverträge und eventuelle Zusatzvereinbarungen, Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, Lohnseteuer-Anmledungen.

  • Steuererklärungen und -bescheide.



Aber keine Sorge: Wir kümmern uns um einen reibungslosen Wechsel

Muss ich das Finanzamt über den Wechsel informieren?

Falls der alte Steuerberater eine Vollmacht beim Finanzamt hinterlegt hat, solltest Du das Finanzamt zeitnah nach der Kündigung über den Wechsel informieren. Dabei unterstützen wir Dich sehr gerne.

Wie wir Dich beim Wechsel unterstützen:

Der Wechsel des Steuerberaters kann grundsätzlich jederzeit erfolgen. Eine Kündigungsfrist laut Gesetz gibt es nicht. Solltest Du jedoch vertraglich eine Kündigungsfrist vereinbart haben, ist diese natürlich zu beachten.

"3S.tax - Digital. Einfach. Menschlich." Unser Leitsatz beschränkt sich nicht nur auf die Zusammenarbeit mit bestehenden Mandanten. Auch der Wechsel zu uns erfolgt anhand dieser Devise.

Wenn Du Dich für einen Wechsel zu 3S.tax entscheiden, erledigen wir gerne alle Formalitäten für Deinen Wechsel in die digitale Welt der Steuerberatung.

Wir setzen uns mit Deinem bisherigen Steuerberater in Verbindung und sorgen für eine reibungslose Übergabe. Eine reibungslose Übergabe beinhaltet ebenfalls, dass wir beim Vorberater alle notwendigen Unterlagen anfordern, wie z.B. sämtliche Jahresabschlüsse sowie die dazugehörigen Kontennachweise und Anlagespiegel, Steuererklärungen und -bescheide. Dabei haben wir auch immer Deine Kosten im Blick und vereinbaren mit der Vorberater den Wechsel zu einem Zeitpunkt, sodass bereits begonnene Steuerberatungsleistungen nicht doppelt erbracht und somit auch doppelt abgerechnet werden müssen.

Sofern der bisherige Steuerberater eine Vollmacht gegenüber der Finanzverwaltung besitzt, setzen wir uns ebenfalls mit dem Finanzamt in Verbindung.

Den einzigen Schritt, den Du für einen Wechsel zu uns vornehmen musst ist uns zu kontaktieren und ein persönliches Treffen zu vereinbaren. Denn bei aller Digitalität steht bei uns der Mensch im Vordergrund.

Rufe uns an, schreibe uns eine Mail oder bringe den Wechsel direkt über dieses Formular in Gang.
Wir freuen uns darauf, für Dich das optimale Ergebnis zu erzielen.

Nimm Kontakt mit uns auf!

Wir freuen uns, wenn Du mit uns in Verbindung trittst. Pflichtfelder sind mit * markiert.

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