Steuerstrafrecht mit kühlem Kopf und klarer Linie

Wir stehen an Deiner Seite, wenn es um Selbstanzeigen, steuerliche Nacherklärungen oder die Verteidigung in komplexen Ermittlungs- und Fahndungsverfahren geht. Unser Ziel ist es, nicht nur zu reagieren, sondern aktiv Lösungen zu gestalten, die Dich nachhaltig entlasten und Sicherheit schaffen.

Nadine Oberher, StB'in, Dipl.-Finw.

Nadine Oberherr

Das beschreibt Nadine Oberherr. Als Steuerberaterin mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Steuerstrafrecht, zuletzt bei Flick Gocke Schaumburg (FGS), begleitet sie besonders anspruchsvolle Verfahren mit dem Fokus auf Aufarbeitung, Kommunikation und Konfliktlösung. Ihr Anspruch: Komplexe steuerliche Sachverhalte so zu führen, dass sie steuerlich, rechtlich und menschlich tragfähig sind. Dabei bringt sie nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch Ruhe und Klarheit in herausfordernde Situationen. Für absolut herausragende Lösungen, die Bestand haben.

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„Jeder Fall im Steuerstrafrecht ist einzigartig. Unser Ziel ist nicht nur, Verfahren zu lösen, sondern Strukturen zu schaffen, die Dich langfristig schützen.“

Steuerstrafrecht mit klarem Kompass

Kompass im Steuerstrafrecht

Wir unterstützen Dich bei der Erstellung und Begleitung von Selbstanzeigen, Nacherklärungen oder internen Untersuchungen, wenn steuerliche Sachverhalte neu aufgearbeitet werden müssen. Ebenso begleiten wir Dich, wenn bereits Ermittlungsverfahren durch Finanzbehörden oder Staatsanwaltschaften eingeleitet wurden. Unser Anspruch ist es, Transparenz zu schaffen, Risiken realistisch einzuschätzen und gemeinsam mit Dir einen Weg zu finden, der sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich tragfähig ist. Dabei legen wir größten Wert auf eine frühzeitige, strategische Kommunikation mit den beteiligten Behörden – um Lösungen zu erzielen, bevor Verfahren eskalieren.

Steuerstrafrechtliche Beratung erfordert nicht nur juristisches Wissen, sondern auch Erfahrung in der Verhandlung und Vermittlung. Wir führen Gespräche auf Augenhöhe – mit Ermittlungsbehörden, Betriebsprüfern oder Strafverfolgungsstellen – und behalten dabei stets das Ziel im Blick: eine faire, klare und nachhaltige Lösung für Dich. Unsere Erfahrung aus komplexen Verfahren, teilweise über viele Jahre laufend und mit Streitwerten in Millionenhöhe, bildet die Grundlage für unsere Arbeit. Präzision, Ruhe und Verlässlichkeit sind dabei unsere Leitlinien.

E-Commerce & Steuerstrafrecht

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Besonders bei grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen, Fulfillment-Strukturen oder dem Vertrieb über internationale Plattformen kommt es immer wieder zu unklaren oder fehlerhaften Deklarationen. Was zunächst wie ein reines Umsatzsteuer-Thema wirkt, kann sich schnell zu einem steuerstrafrechtlich relevanten Sachverhalt entwickeln – etwa durch unterlassene Meldungen, falsche Zuordnungen oder unvollständige Datenübermittlungen.

Wir verstehen E-Commerce nicht nur aus steuerlicher Sicht, sondern auch technisch: automatisierte Buchhaltungsprozesse, Plattformdaten, OSS-Registrierungen und Datenschnittstellen gehören für uns zum Alltag. In dieser Kombination aus Steuerstrafrecht und E-Commerce liegt unsere besondere Stärke. Wir analysieren nicht nur, was schiefgelaufen ist, sondern auch warum – und wie sich Strukturen künftig sicher, effizient und compliant gestalten lassen.

Darüber hinaus beraten wir Dich bei der Kommunikation mit den Behörden, begleiten Verhandlungen über tatsächliche Verständigungen und vertreten Dich in Betriebsprüfungen und Steuerfahndungsverfahren. Unser Ziel ist es, Risiken zu minimieren und Vertrauen wiederherzustellen – durch Klarheit, Sorgfalt und lösungsorientiertes Handeln.

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„Digitaler Handel ist schnell, aber steuerliche Sorgfalt braucht Zeit. Wir schaffen Strukturen, die auch dann funktionieren, wenn Algorithmen Fehler machen.“

FAQ-Sektion: Steuerstrafrecht im E-Commerce

Was bedeutet Steuerstrafrecht im E-Commerce?

Im E-Commerce trifft steuerliches Risiko auf digitale Komplexität. Steuerstrafrecht im Onlinehandel betrifft alle Fälle, in denen steuerliche Pflichten – etwa Umsatzsteuererklärungen, OSS-Registrierungen oder grenzüberschreitende Meldungen – fehlerhaft, verspätet oder unvollständig sind. Wir helfen, solche Sachverhalte korrekt aufzuarbeiten und rechtssicher zu lösen.

Wann droht ein Steuerstrafverfahren?

Ein Steuerstrafverfahren kann entstehen, wenn Finanzbehörden Unstimmigkeiten in der Buchführung, bei Umsatzsteuererklärungen oder OSS-Meldungen feststellen. Auch automatisierte Plattformdaten können Auslöser sein. Wir beraten Dich präventiv, begleiten Betriebsprüfungen und übernehmen die strategische Kommunikation mit Finanzamt oder Steuerfahndung.

Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?

Die Selbstanzeige (§ 371 AO) bietet die Möglichkeit, steuerliche Versäumnisse freiwillig nachzumelden und Straffreiheit zu erlangen – allerdings nur unter engen Voraussetzungen und vor Beginn eines Ermittlungsverfahrens. Wir erstellen und begleiten Selbstanzeigen im E-Commerce professionell und vertraulich, damit alle steuerlichen Angaben vollständig und korrekt erfolgen.

Wie kann man steuerliche Risiken vermeiden?

Wichtig sind saubere Prozesse und digitale Compliance. Wir unterstützen Dich beim Aufbau von automatisierten Buchhaltungsstrukturen, bei der OSS-Registrierung, der Umsatzsteueroptimierung und der regelmäßigen Prüfung steuerlicher Pflichten. So minimierst Du Risiken und vermeidest steuerstrafrechtliche Konsequenzen.

Warum 3S.tax der richtige Ansprechpartner ist

Weil wir beides verbinden: tiefes Fachwissen im Steuerstrafrecht und digitale Kompetenz im E-Commerce. Unsere Erfahrung aus komplexen Verfahren, internationale Betriebsprüfungen und technische Expertise schaffen Sicherheit – für Unternehmen, Onlinehändler und Plattformbetreiber gleichermaßen.


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